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Zweck des Vereines Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt:
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Erwerb der Mitgliedschaft Durch Anmeldung beim Obmann.
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| Arten der Mitgliedschaft und Kosten | ||||||||||||||
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Wechsel der Kartenkategorie Möchte ein Mitglied seine bisherige Kartenkategorie wechseln, gelten die gleichen Richtlinien wie sie unter Erwerb der Mitgliedschaft beschrieben sind. |
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Beendigung der Mitgliedschaft Der freiwillige Austritt kann jederzeit, nach Erfüllung der Pflichten gegenüber dem Verein, erfolgen. Die Streichung eines Mitgliedes kann der Vorstand vornehmen, wenn dieses trotz einmaliger Mahnung länger als zwei Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge in Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt. |
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Rechte und Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die vom Verein zur Verfügung gestellten Einrichtungen zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu, Anschlussmitgliedern (bei Familienkarten) nur das passive Wahlrecht. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die Mitglieder sind zur pünktlichen Bezahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. Bei Regelverstößen behält sich der Vereinsvorstand entsprechende Konsequenzen vor. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit sich bei Meinungsdivergenzen schriftlich, durch Darstellung des Sachverhaltes, mit der Bitte um Klärung, an den Vereinsvorstand zu wenden. |
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Vereinsorgane
Die Organisation des Vereines obliegt dem Vorstand. | ||||||||||||||
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Verhalten auf der Tennisanlage Das Verhalten jedes Anlagenbenützers sollte eine faire und vernünftige Basis für eine ordnungsgemäße Spielabwicklung bzw. Freizeitgestaltung gewährleisten - als Rücksicht auf andere und zum Schutz der Interessen des Tennissports als solchen. |
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Reservierungssystem |
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Die Platzreservierung muss mindestens eine Stunde vor Spielbeginn getätigt werden. Es dürfen pro Woche nicht mehr Stunden reserviert werden, als es die erworbene Kartenkategorie vorsieht. |
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Spielplan |
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Aushängetermin: Sonntag Die Platzreservierung sollte 24 Stunden vor Spielantritt mittels Eintragung am Spielplan erfolgen. Spätester Termin für eine Stundenreservierung ist 1 Stunde vor Spielbeginn. Vom Verein gesperrte Zeiten dürfen nicht überschrieben werden! |
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Freispielzeit Ist jene Zeit, in der die Plätze weder durch eine Reservierung noch durch eine Platzsperre belegt sind. Sie beginnt (wie bei Reservierungen) zur vollen Stunde und endet nach 50 Minuten. In der Freispielzeit, welche in die Hauptspielzeit fällt, haben Jugendliche gegenüber Erwachsenen Nachrang. Das selbe gilt für Jugendliche, die in einer Familiensaisonkarte integriert sind. |
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Gastspieler Jedes Clubmitglied hat die Möglichkeit mit einem Nichtmitglied die Tennisanlage, gegen einen Gästespielbeitrag zu benützen. Für jugendliche Gästespieler halbiert sich der jeweils gültige Tarif. Der Gästespielbeitrag beträgt € 6,--/Stunde und ist vom Nichtmitglied, das mit einem Clubmitglied die Anlage benützt, mittels Überweisung auf das Konto des TC einzuzahlen. |
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Einzelstunden Einzelstundenspieler sind Nichtmitglieder, die ohne Reservierung Freistunden in Anspruch nehmen. Der Einzelstundenbeitrag beträgt € /12,--Stunde und ist mittels Überweisung auf das Konto des TC einzuzahlen. |
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Schlagwand Die Benützungszeiten der Schlagwand sind:
Diese Zeiten sind ausnahmslos einzuhalten! |
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